Die Liberale Hochschulgruppe Bremen setzt sich für eine Abschaffung der Zivilklausel gemäß §4 des Bremischen Hochschulgesetzes ein.

Die Freiheit der Forschung an den Hochschulen im Land Bremen ist ein Gut, das unter keinen Umständen aufgegeben werden darf. Die Meinungs- und Entscheidungsfreiheit eines jeden Einzelnen sollte über allen politischen Interessen stehen.

Um eine hohe Qualität in Sachen Bildung zu garantieren, sind Hochschulen auf die Anbindung an die Zivilgesellschaft und Drittmittel angewiesen. Eine generelle Zivilklausel hindert universitäre Einrichtungen massiv in eben diesen Punkten. Entscheidungen bezüglich der Annahme von Forschungsprojekten und Kooperationen sollten durch den Fachbereich und den Lehrstuhl fallbezogen getroffen werden.

Die aktuell bestehende Zivilklausel behindert in ihrer derzeitigen Form auch sogenannte „Dual-Use“-Projekte, die im Moment pauschal abgewiesen werden, da eine genaue Abgrenzung und Klassifizierung nicht möglich ist.